Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter:
André Nause Einzelunternehmen
Einzelunternehmen, nicht im Handelsregister eingetragen
Stadtgarten 16, 38640 Goslar
E-Mail: info@baumos.de
Telefon: +49 152 33513399
Stand: 26. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen André Nause Einzelunternehmen („Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde“) über die Bereitstellung der Desktop-Software BauMOS („Software“) sowie zugehöriger Dienstleistungen (z. B. Support).
(2) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen auf Grundlage dieser AGB nicht zustande.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Die Nutzungsrechte an der Software sind im separaten Lizenzvertrag (EULA) geregelt, der Bestandteil jedes Vertrags über BauMOS ist. Bei Widersprüchen zwischen AGB und EULA gilt vorrangig die EULA für Fragen des Nutzungsumfangs, im Übrigen gelten diese AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Lizenzmodelle
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software BauMOS wahlweise in einem der folgenden Modelle zur Verfügung:
- Einmallizenz: Einmalige Zahlung für ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht gemäß EULA, bezogen auf die zum Kaufzeitpunkt aktuelle Hauptversion. Updates und Softwarepflege sind nicht enthalten; sie können optional als gesonderter Wartungsvertrag hinzugebucht werden.
- Abo-Lizenz: Wiederkehrende Zahlung (monatlich oder jährlich gemäß Bestellung) für ein auf die Vertragslaufzeit befristetes Nutzungsrecht, einschließlich Softwarepflege und laufender Updates.
(2) Beide Modelle werden arbeitsplatzbezogen nach der Anzahl der vom Kunden gebuchten Nutzer/Plätze lizenziert. Die konkrete Anzahl ergibt sich aus der Bestellung/Auftragsbestätigung.
(3) Der Kunde kann die Anzahl der gebuchten Plätze während der Laufzeit gegen entsprechende Mehr- oder Minderberechnung anpassen; Einzelheiten gemäß § 4.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Insbesondere stellt das Absenden des Bestellformulars durch den Kunden zunächst nur eine unverbindliche Angebotsanfrage dar.
(2) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder durch Bereitstellung der Software zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gemäß der Preisliste des Anbieters.
(2) Umsatzsteuer: Der Anbieter wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen. Entfallen die Voraussetzungen des § 19 UStG, verstehen sich alle Preise ab diesem Zeitpunkt zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer; der Anbieter wird den Kunden hierüber rechtzeitig in Textform informieren.
(3) Einmallizenz: Die Lizenzgebühr ist mit Rechnungsstellung fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
(4) Abo-Lizenz: Die Vergütung wird im vereinbarten Zahlungsrhythmus (monatlich/jährlich) im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
(5) Bei Erhöhung der Nutzerzahl während der Laufzeit wird die zusätzliche Vergütung anteilig („pro rata temporis“) für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode fällig. Eine Reduzierung der Nutzerzahl wird zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB), insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB).
(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für Abo-Lizenzen mit Wirkung für zukünftige Abrechnungsperioden anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 2 Monaten vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen.
§ 5 Bereitstellung
(1) Die Software wird dem Kunden als Download bzw. Installationspaket sowie mit Lizenzschlüssel/Aktivierungscode zur Verfügung gestellt.
(2) Zur Prüfung der Lizenzberechtigung stellt die Software in regelmäßigen Abständen eine Verbindung zum Lizenzserver des Anbieters her. Einzelheiten zu den dabei verarbeiteten Daten und zum Offline-Betrieb ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie aus § 7 der EULA.
(3) Der Kunde ist für die Bereitstellung einer geeigneten technischen Umgebung (Hardware, Betriebssystem, Internetverbindung für die Lizenzprüfung) sowie für die Sicherung seiner projektbezogenen Daten selbst verantwortlich (siehe auch EULA).
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmallizenz: Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet und unterliegt keiner ordentlichen Kündigung. Ein gesondert vereinbarter Wartungsvertrag hat eine eigene, hiervon unabhängige Laufzeit.
(2) Abo-Lizenz bei jährlicher Zahlweise: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Abo-Lizenz bei monatlicher Zahlweise: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Er kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit. Ohne Kündigung läuft der Vertrag monatlich weiter.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Kunden über 2 Abrechnungsperioden oder bei wiederholtem Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen der EULA.
(5) Mit Beendigung der Abo-Lizenz endet das Nutzungsrecht gemäß EULA. Der Anbieter stellt dem Kunden für einen Übergangszeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit zum Export seiner Projektdaten zur Verfügung.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Bereitstellung bzw. bei Abo-Lizenzen ab Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen, in Textform anzuzeigen (kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht, § 377 HGB, soweit anwendbar).
(4) Die Software ist ein Hilfsmittel zur Erstellung und Verwaltung von Aufmaßen. Die fachliche Prüfung der erzeugten Aufmaße, Berechnungen und Exporte auf Richtigkeit und VOB-Konformität im Einzelfall obliegt dem Kunden; der Anbieter übernimmt keine bauordnungsrechtliche oder berufsrechtliche Verantwortung für die Verwendung der Ergebnisse.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Support und Softwarepflege
(1) Softwarepflege und Updates sind in der Abo-Lizenz enthalten.
(2) Bei der Einmallizenz sind Updates und Softwarepflege nicht Vertragsgegenstand. Sie können optional als gesonderter Wartungsvertrag hinzugebucht werden. Ohne Wartungsvertrag stellt der Anbieter lediglich sicherheitsrelevante Korrekturen nach eigenem Ermessen bereit; ein Anspruch auf neue Funktionen besteht nicht.
(3) Näheres regelt, soweit vorhanden, eine gesonderte Leistungsbeschreibung.
§ 10 Datenschutz und Datenhaltung
(1) BauMOS speichert Projektdaten lokal beim Kunden (je Projekt eine SQLite-Datei); eine Synchronisation erfolgt, sofern vom Kunden eingerichtet, über die eigene OneDrive-/SharePoint-Umgebung des Kunden.
(2) Der Anbieter verarbeitet im Regelfall keine personenbezogenen Daten aus den Projektdateien des Kunden und wird insoweit nicht als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig. Der Kunde bleibt allein verantwortlich im Sinne der DSGVO für die in BauMOS erfassten Daten.
(3) Zur Lizenzprüfung verarbeitet der Anbieter die in seiner Datenschutzerklärung genannten Daten.
(4) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, nur zur Vertragserfüllung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Goslar.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Ergänzend gilt der Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA).